Wettbewerbs- und Teilnahmebedingungen

Stand: Februar 2026

Die LBS Landesbausparkasse Süd, Jägerstraße 36, 70174 Stuttgart (im Folgenden LBS Süd) bietet mit dem LBS-Erfolgsbooster ein Incentive-Programm an, in dessen Rahmen die LBS Süd die Durchführung von umsatzabhängigen Wettbewerben in Sparkassen ermöglicht. Die Vermittlungsleistungen der einzelnen Sparkassen-Mitarbeiter bzw. Organisationseinheiten (OE) nach DWH werden in einem Ranking gelistet und entsprechend den von den Bezirksdirektoren, Regionaldirektoren und Direktionsbeauftragten festgelegten Wettbewerbskriterien gewertet.

Für die Teilnahme am LBS-Erfolgsbooster gelten die nachstehenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  1. Kosten und Grundvoraussetzungen

Die Teilnahme am LBS-Erfolgsbooster ist für die teilnehmenden Bezirksdirektoren und Direktionsbeauftragten kostenfrei und freiwillig.

  1. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

2.1 Zum Zweck der Nutzung des Online-Portals vom LBS-Erfolgsbooster erhält jeder Teilnehmer (LBS Süd, Bezirksdirektoren, Direktionsbeauftragte, Regionaldirektoren / ggf. weitere Personen) individuelle Zugangsdaten (Benutzername / Passwort) und wird einer Nutzerrolle zugeordnet. Das Passwort wird über www.lbs-erfolgsbooster.de angefordert und an die dienstliche persönliche E-Mail-Adresse des Nutzers versendet. Das Passwort muss zwangsweise bei erstmaliger Nutzung geändert werden.

2.2 Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von diesen Zugangsdaten, insbesondere vom Passwort, erlangt.

2.3 Der Teilnehmer wird der LBS Süd über info@lbs-erfolgsbooster.de oder über das Kontaktfeld unverzüglich alle Änderungen der zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs wesentlichen Umstände (wie z. B. Änderung der Anschrift, der E-Mail-Adresse oder des Namens) mitteilen.

  1. Änderung der Teilnahmebedingungen

Auf eine Änderung der Teilnahmebedingungen durch die LBS Süd wird der Teilnehmer schriftlich oder per E-Mail hingewiesen. Die aktuelle Version der Teilnahmebedingungen kann jederzeit im Online-Portal vom LBS-Erfolgsbooster eingesehen werden.

  1. Vereinbarung und Ausschreibung von Wettbewerben

Die Vereinbarung eines Wettbewerbes mit einer Sparkasse/BW-Bank erfolgt grundsätzlich durch den Bezirksdirektor, Direktionsbeauftragten oder Regionaldirektor. Dieser erstellt den Wettbewerb im Anschluss im Wettbewerbstool LBS-Erfolgsbooster. Die Freigabe erfolgt über den zuständigen Regionaldirektor.

Die Ausschreibung wird im System automatisch erstellt. Die Verteilung der Ausschreibung erfolgt durch den LBS-Außendienst, Regionaldirektor, Direktionsbeauftragten – entweder direkt an die Vermittler oder an den Verbundbeauftragten bzw. zuständigen Ansprechpartner der Sparkasse/BW-Bank.

  1. Wettbewerbszeitraum

Bei der Festlegung des Wettbewerbszeitraums sollte darauf geachtet werden, dass es keine Überschneidungen mit eventuellen zentralen Aktionen / Wettbewerben gibt. Er sollte mindestens zwei Monate, maximal 12 Monate betragen. Jahresübergreifende Wettbewerbe sind nicht möglich, jedoch kann der Einlösungszeitraum bei einem Wettbewerb im Zeitraum von beispielsweise 1.9. bis 31.12. eines Jahres ins neue Jahr gehen.

  1. Kriterien

Es gibt generell nur Netto-Wettbewerbe, d.h. gewertet wird das eingelöste AG-pflichtige Neugeschäft.

AG-pflichtig bedeutet, dass nur das Neugeschäft gewertet wird, für das tatsächlich eine Abschlussgebühr erhoben wird.

Netto-Wertung bedeutet die vollständige Bezahlung der Abschlussgebühr (bei LBS-Altersvorsorge-Varianten 20 % der AG) oder Eingang einer VL-Zahlung oder die Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats, wobei mindestens ein Einzug bis zum Ende der Einlösungsfrist erfolgt sein muss.

Es wird unterschieden zwischen Basis- und Zusatzwertung:

In der Basiswertung wird das gesamte im Wettbewerbszeitraum abgeschlossene steuerungsrelevante Neugeschäft inklusive Gemeinschaftsgeschäft sowie Erhöhungen gewertet.

Zusatzwertung: Weiter besteht die Möglichkeit, bestimmte Kriterien mit einer definierten Gewichtung zusätzlich werten zu lassen, um Schwerpunkte je nach Bedarf zu setzen. Es sind nur positive Gewichtungen möglich und es werden alle Gewichtungen addiert.

  1. Auswertung, Gewinner-Ermittlung und Benachrichtigung

Für die Auswertung wird festgelegt, auf welcher Ebene und nach welcher Bemessungsgrundlage die Gewinner ermittelt werden.

Möglich ist:

  • auf Vermittlerebene,
  • Organisationseinheit (OE wie im DWH hinterlegt)

nach folgenden Bemessungsgrundlagen:

  • gewertete Bausparsumme und/oder
  • gewertete Stückzahl und/oder
  • im Losverfahren1

1 wird automatisch vom System ermittelt

Die Datenbasis für die automatisierte Auswertung wird von der LBS Süd bereitgestellt und im LBS-Erfolgsbooster veröffentlicht. Nur die S-Markt- und Mehrwert (S-MM) als technischer Anbieter, die LBS Süd sowie die Bezirksdirektoren, Direktionsbeauftragten bzw. Regionaldirektoren sehen die Rankings der jeweils teilnehmenden Sparkassen. Die Bezirksdirektoren, Direktionsbeauftragten, Regionaldirektoren sehen nur die Rankings sowie die Endauswertungen ihrer zugeordneten Sparkassen. Die Namen der Berater werden bei den Wettbewerben in Klarsicht dargestellt.

Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Vermittler mit der Veröffentlichung seines Namens einverstanden ist. Widerspricht er der Veröffentlichung, ist eine Teilnahme bei Einzelwettbewerben nicht möglich, bei Wettbewerben auf OE-Ebene wird der Umsatz des Vermittlers trotzdem berücksichtigt. Bitte teilen Sie unter info@lbs-erfolgsbooster.de die betreffenden Vermittler mit.

Die Kommunikation der Auswertungen (Ranglisten und Endauswertung, ggf. mit ergänzenden eigenen Auswertungen) in Richtung Sparkassen/BW-Bank erfolgt durch den betreuenden LBS-Außendienst, Regionaldirektor bzw. Direktionsbeauftragten.

  1. Wettbewerbsgewinne

Es gibt folgende Gewinne:

  • Sachpreise (z. B. Restaurant- oder Tankgutscheine) – bitte beachten Sie bei der Ausschreibung von Sachpreisen den Vermerk „Sachzuwendungen vs. Barzuwendungen“ (LBS-Portal > Vertrieb & Marketing > Wettbewerbe> Dezentrale Wettbewerbe). Hiernach sind keine Gutscheine reiner Internet-Marktplätze zulässig (z. B. amazon, ebay, Wunschgutschein.de).
  • Incentive-Preise (z. B. gemeinsame Abendveranstaltung/Restaurantbesuch / Tagesausflug)
  • Reisepreise (z. B. Städtereise mit Übernachtung, AIDA-Reisen)

Der Einkauf bzw. die Organisation erfolgen grundsätzlich durch den LBS-Außendienst, Regionaldirektor bzw. Direktionsbeauftragten. Der Wert der Preise muss in einem angemessenen Verhältnis zum Vermittlungsvolumen (netto und ungewichtet) der Sparkassen/BW-Bank-Vermittler im Wettbewerbszeitraum stehen.

Die Form des Wettbewerbs und die Art der zur Verfügung stehenden Incentives bzw. Prämien kann der Bezirksdirektor, Regionaldirektor bzw. Direktionsbeauftragte individuell festlegen. Als angemessen gelten 2 bis 3 ‰ des Vermittlungsvolumens (netto und ungewichtet). Zur Orientierung: Bei einem Preis z.B. im Wert von 600 Euro entspricht dies einer persönlichen Vermittlungsleistung im Wettbewerbszeitraum von 300 TEUR (bei 2 ‰) bzw. von ca. 200 TEUR (bei 3 ‰). Der Maximal-Betrag pro Person/WB liegt bei 800 Euro.

Taschengeldzahlungen bei Reisen oder Events gelten nicht als Sachpreise und sind daher nicht möglich.

  1. Etat und Abrechnung

9.1 Etat
Für die Finanzierung der Wettbewerbe steht ein zentraler Etat zur Verfügung, der auf die Regionaldirektionen in Abhängigkeit der zu betreuenden Sparkassen/BW-Bank aufgeteilt wird. Der Etat pro Sparkasse/BW-Bank richtet sich nach der Größe des Instituts (gemessen an den Privatgirokunden) und dem Jahresumsatz (Bruttoneugeschäft) des jeweiligen Vorjahres. Er wird jährlich neu berechnet und den Regionaldirektoren kommuniziert.

Der Regionaldirektor ist für den ihm zugeteilten Etatansatz und dessen Aufteilung auf seine Bezirksdirektoren bzw. Direktionsbeauftragten verantwortlich. Grundsätzlich orientiert er sich dabei an der vorgegebenen Etatverteilung. Er hat jedoch die Möglichkeit, die Etatansätze bei Bedarf innerhalb seiner Regionaldirektion umzuverteilen. Mit seiner Freigabe des beantragten Wettbewerbs im Incentive-Tool LBS-Erfolgsbooster genehmigt er den dort fixierten Etatbetrag.

9.2 Abrechnung
Bei der Finanzierung der Gewinne/Preise tritt der zuständige Bezirksdirektor, Regionaldirektor bzw. Direktionsbeauftragten in der Regel in Vorleistung (Ausnahme Vorschuss siehe 9.3.). Eine direkte Bezahlung der Dienstleister vor Ort durch S-MM erfolgt grundsätzlich nicht. Der Wettbewerb sollte zeitnah nach Durchführung des Events oder der Preisübergabe abgerechnet werden. Dazu bitte die bezahlten Rechnungen als Scan oder im Original gesammelt und mit den sonstigen Abrechnungsunterlagen (Abrechnungsvorlage) beim Dienstleister S-Markt- und Mehrwert (S-MM) einreichen. Nach Prüfung der Unterlagen wird i.d.R. der Abrechnungsbetrag bzw. der maximal genehmigte Etatansatz auf das vom Bezirksdirektor, Regionaldirektor bzw. Direktionsbeauftragten genannte Privatgirokonto überwiesen.

Hinweis für LBS-Außendienst: Die Erstattung erfolgt nicht über das Provisionskonto. Daher muss der erstattete Betrag vom Bezirksdirektor bei der Steuererklärung eigenverantwortlich ausgewiesen werden.

Begleitpersonen: Pro 15 teilnehmenden Gewinnern eines Events kann eine Begleitperson der LBS Süd über den Wettbewerbsetat abgerechnet werden, sofern der Etat ausreichend ist. Die Teilnahme von Funktionsträgern (Verbundbeauftragte, RD) der SPK/BW-Bank oder LBS ist situativ möglich, aber im Vorfeld mit S-MM abzustimmen. Gibt es Handelsvertreter, die ein Event auf eigene Kosten begleiten, erfolgt die Abrechnung des Eigenanteils direkt mit seinem Bezirksdirektor, Regionaldirektor bzw. Direktionsbeauftragten.

9.3 Vorschuss-Regelung
Wenn bereits Rechnungen in Höhe von mindestens 50 % des Gesamt-Etatansatzes verauslagt wurden, kann bei Bedarf formlos (z.B. per E-Mail) ein Vorschuss beantragt werden. Es wird dann der eingereichte Rechnungsbetrag, maximal bis zur Höhe des genehmigten Etatansatzes, überwiesen.

  1. Versteuerung

WICHTIG: Grundsätzlich sind alle Zuwendungen im Rahmen von Wettbewerben (Reisen, Sachpreise, Einladungen zu Essen etc.) geldwerte Vorteile. Solange die LBS Süd den § 37b EStG anwendet, werden die geldwerten Vorteile von der LBS übernommen und pauschal versteuert. Ansonsten werden die jeweils gültigen Versteuerungsregeln angewendet.